Arbeitszeugnis - nicht immer verschlüsselt
Offiziell sind „verschlüsselte Botschaften“ in Arbeitszeugnissen verboten, aber jeder weiß, dass Arbeitgeber negative Urteile über ihre Mitarbeiter in harmlos oder positiv klingenden Formulierungen verstecken.
Herr X vermutete so einen Dreh. In seinem Zeugnis stand: „Wir haben X als sehr interessierten und hoch motivierten Mitarbeiter kennengelernt, der stets eine sehr hohe Einsatzbereitschaft zeigte. X war jederzeit bereit, sich über die normale Arbeitszeit hinaus für die Belange des Unternehmens einzusetzen.“
Die Formulierung „kennengelernt“ werde in der Berufswelt überwiegend negativ verstanden, monierte X. Damit bringe der Arbeitgeber verschlüsselt zum Ausdruck, dass gerade das…
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