Arbeitszimmer doch absetzen?
Der Bundesfinanzhof (BFH) äußerte ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung. Geklagt hatte ein Lehrerehepaar. Während die Ehefrau über kein eigenes Büro in der Schule verfügte, stand dem Ehemann als Schulleiter ein Raum zur Verfügung, der aber nicht ganztägig nutzbar war. Der BFH (Az.: VI B 69/09) erlaubte dem Ehepaar in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren den Steuerabzug in Form eines Freibetrags auf der Steuerkarte, das Hauptsacheverfahren steht noch aus.
Fiskus fördert heimischen Notfall-Service
Können auch Niedergelassene, denen Arbeitsraum in der Praxis zur Verfügung steht, von den Verfassungsbedenken des BFH profitieren? Ärzte mit Arbeitszimmer können es…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.