Arzt nutzt LANR von Angestelltem – und muss 200.000 Euro Honorar zurückzahlen
Ein anonymer Hinweis führte die KV auf die Fährte.
© iStock/MartinFredy
Fast ein ganzes Jahr war ein bei einem hausärztlichen Internisten angestellter Arzt krank. In diesem Zeitraum arbeitete der Praxisinhaber als dessen Vertretung und rechnete die vertragsärztlichen Leistungen über die LANR des Erkrankten ab. Bis bei der Kassenärztlichen Vereinigung ein anonymer Hinweis einging. Diese forderte daraufhin über 200.000 Euro Honorar zurück.
Das Sozialgericht bestätigte die Honorarkorrektur der KV. Der Internist habe die Krankheit des angestellten Kollegen nicht der KV gemeldet und keine Vertretung angezeigt. Der Arzt argumentierte, er habe darauf vertraut, dass eine interne Vertretung möglich und nicht anzeige- oder genehmigungspflichtig sei. Man könne ihm…
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