Arzt verliert seine Approbation
Ein Augenarzt hatte zehn Jahre einen Großteil seines Einkommens vor dem Finanzamt verschwiegen. Insgesamt war so eine Summe inklusive Zinsen von rund 877 000 Euro aufgelaufen, die er dem Fiskus schuldete. Wegen des schwerwiegenden und beharrlichen steuerlichen Fehlverhaltens sei der Arzt unwürdig, seinen Beruf weiter auszuüben, urteilte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Az.: 8 LA 197/09).
Dem Argument des Arztes, dass Patienten und Kollegen trotz der Steuerhinterziehung Vertrauen in seine Tätigkeit hätten, wollten die Richter nicht folgen. Auch wenn der Arzt sich kein Fehlverhalten gegen Patienten erlaubt hätte – die notorische Steuerhinterziehung lasse nicht erkennen, dass er sich…
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