Anzeige

Aus Immobilien und Praxisvermögen nimmt der Staat noch mehr Geld

Autor: reh

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben in einer Grundsatz-Entscheidung jetzt das Erbschaftsrecht gekippt. Für Ärzte mitunter sehr problematisch. Denn für Immobilien und Praxis müssen Erben künftig höhere Steuern abdrücken. Schnell handeln, raten daher Rechts- und Steuerexperten.

Ärzte sind mal wieder doppelt betroffen. Wollen sie ihren Angehörigen Immobilien oder Praxis etwa zur Absicherung der Familie im Todesfall hinterlassen, wird das die Erben künftig ordentlich Geld kosten. Geld, das eigentlich der Versorgung galt.

Schuld daran ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG): Verfassungswidrig, so lautete das Urteil zum derzeit geltenden Erbschaftssteuerrecht (ErbStG).

Die einzelnen Vermögenswerte würden nicht einheitlich ermittelt und demnach auch nicht gleichrangig zur Steuer herangezogen, so die Begründung der Richter. Während Bar- und Wertpapiervermögen zu 100 Prozent von den Erben versteuert werden müssen, werden Immobilien, Betriebsvermögen,…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.