Aus zwei kleinen Praxen eine große machen?
Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt, Dipl.-Kfm.,
öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Arztpraxen,
München:
Die Übernahme der Praxis durch Praxiskauf erfolgt zivilrechtlich durch Vertrag. Der Arzt kann dann je nach Arbeitsanfall beide Praxen entweder allein oder mit einem weiteren Arzt fortführen. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Planungsbereich gesperrt ist oder nicht.
U Ist der Planungsbereich offen, kann der Arzt ohne Weiteres entweder einen Kollegen anstellen oder mit ihm eine freiberufliche Partnerschaft (Berufsausübungsgemeinschaft, früher: Gemeinschaftspraxis, oder Praxisgemeinschaft) eingehen.
U Ist das Gebiet gesperrt und sollen zwei Ärzte tätig…
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