„Austausch auch bei Abweichungen“
Die Schlussfolgerungen aus den neuen Gutachten stellte in Berlin Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvize der baden-württembergischen AOK und bundesweiter Chefunterhändler für AOK-Arzneimittelrabattverträge, vor.
Das erste Gutachten der Kanzlei Ehlers, Ehlers & Partner zur Auslegung der Substitutionsregelung gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 SGB V kommt zu dem Ergebnis, dass auf Grundlage des derzeitigen Standes der Wissenschaft angenommen werden kann, dass Generika die gleiche Wirksamkeit in all den Anwendungsgebieten aufweisen, für die das Referenzarzneimittel zugelassen wurde, und dass sie ein gleiches Sicherheitsprofil aufweisen. Eine enge Auslegung des Paragrafen sei deshalb – sofern das…
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