Bald bis 110 Euro pauschal pro Hausarzt-Fall?
Mit der Gesundheitsreform 2000 hatte die Regierung bei der KBV einen „Fachausschuss für die hausärztliche Versorgung“ vorgeschrieben. Er hat die Aufgabe, den KBV-Vorstand zu beraten. Und eben dieser Ausschuss, in dem Vertreter der Allgemeinmediziner, der Kinderärzte und der Hausarzt-Internisten sitzen, hat einen Entwurf für eine neue hausärztliche Gebührenordnung verabschiedet. Der wird nun, wie der Chef des Hausärzteverbandes, Rainer <forced-line-break />Kötzle, sagt, dem KBV-Vorstand präsentiert. Der soll ihn absegnen und dann als Verhandlungsposition der KBV in den EBM-Bewertungsausschuss einbringen.
Problem bei der Sache: Der Ausschuss hat nicht nur die Leistungen des neuen Hausarzt-EBM…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.