Bestattungsrecht stoppt privates Lernen an Leichen

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

An der privaten Akademie müssen nun wohl Plastikpräparate herhalten. An der privaten Akademie müssen nun wohl Plastikpräparate herhalten. © iStock/suteishi

Das Verwaltungsgericht Berlin hat einer privaten medizinischen Bildungseinrichtung untersagt, menschliche Präparate zur Veranschaulichung einzusetzen.

Eine anonyme Anzeige eröffnete 2017 den Fall. Anlass war die Verwendung von Knochen und Schädelteilen in Form von Trockenpräparaten sowie diverser Nasspräparate. Nach einem Ortstermin mit Polizei- und Justizbeamten sowie Mitarbeitern des Bezirksamtes Reinickendorf war 2017 gegen die „Prometheus Akademie“ eine Unterlassungsverfügung ausgesprochen worden – mit einem angedrohten Zwangsgeld von 10 000 Euro bei Zuwiderhandlung. 28 Exponate wurden beschlagnahmt, allesamt aus den USA ohne Beanstandung durch den deutschen Zoll importiert.

Die Tageszeitung B.Z.-Berlin berichtete von „zwei Wannen voller Leichenteile“, die Polizisten aus der Akademie getragen haben sollen. Der Einrichtung wurde…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.