Beteiligt sich der Fiskus?
Antwort von Dr. Wolfgang Scheuffler,<br< Fachanwalt für Steuerrecht,<br> München:
Ein Wohnmobil ist ein so genanntes bewegliches Wirtschaftsgut. Steuerrechtlich gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter der Grundsatz der Unteilbarkeit. Ein zu mehr als 50 % für die Praxis genutzter PKW gehört zum notwendigen Betriebsvermögen. Liegt die betriebliche Nutzung unter 50 %, gehört der PKW zum Privatvermögen. Hiernach gehört das Wohnmobil zweifellos zum Privatvermögen.
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Das Wohnmobil könnte in das Betriebsvermögen "eingelegt" werden, wenn die betriebliche Nutzung nicht von untergeordneter Bedeutung ist (nach R 13 I 5 der Einkommensteuerrichtlinien nicht weniger als 10 %). Diese…
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