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Beteiligt sich der Fiskus?

Frage von Dr. Ferdinand Schmitt,
Facharzt f. Allgemeinmedizin,
Bad Honnef:

Wir besitzen - rein zur privaten Nutzung - ein Wohnmobil. Kann ich z.B. bei Fortbildungsveranstaltungen an Wochenenden, zu denen ich mit dem Wohnmobil fahre und auch darin übernachte, pauschale Kosten für das Finanzamt geltend machen (z.B. Kilometer-, Verpflegungs-, Übernachtungspauschalen)? Welche Nachweise muss ich erbringen (z.B. Fahrtenbuch)?

Antwort von Dr. Wolfgang Scheuffler,<br< Fachanwalt für Steuerrecht,<br> München:
Ein Wohnmobil ist ein so genanntes bewegliches Wirtschaftsgut. Steuerrechtlich gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter der Grundsatz der Unteilbarkeit. Ein zu mehr als 50 % für die Praxis genutzter PKW gehört zum notwendigen Betriebsvermögen. Liegt die betriebliche Nutzung unter 50 %, gehört der PKW zum Privatvermögen. Hiernach gehört das Wohnmobil zweifellos zum Privatvermögen.

Das Wohnmobil könnte in das Betriebsvermögen "eingelegt" werden, wenn die betriebliche Nutzung nicht von untergeordneter Bedeutung ist (nach R 13 I 5 der Einkommensteuerrichtlinien nicht weniger als 10 %). Diese…

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