Erhebliches gesundheitliches Risiko BfArM warnt vor Kratomprodukten

Autor: Dr. Sabine Debertshäuser

Auch über Todesfälle im Zusammenhang mit Kratom wurde schon berichtet, die genauen Umstände sind derzeit allerdings noch Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen. Auch über Todesfälle im Zusammenhang mit Kratom wurde schon berichtet, die genauen Umstände sind derzeit allerdings noch Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen. © Andrii - stock.adobe.com

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt in einer Pressemitteilung vor der Nutzung von Kratom. 

Das pflanzliche Mittel, gewonnen aus den Blättern des südostasiatischen Kratombaums, wird im Internet als Wunderwaffe u. a. gegen Schmerzen, Entzündungen, Husten, Ängste, Depression und andere Krankheiten angepriesen.

Kratom ist in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen. Die Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität des Produktes sei nicht belegt, schreibt das Institut. Voraussetzung für die Zulassung ist ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis, was bei Kratom bislang nicht gegeben ist. Vielmehr deuten Tier- und Humanstudien darauf hin, dass Kratom möglicherweise zu neurologischen Störungen sowie Schäden an Leber und Niere führen kann. Es besteht zudem die Gefahr einer Abhängigkeit inklusive Entzugssyndrom. Auch über Todesfälle im Zusammenhang mit Kratom wurde schon berichtet, die genauen Umstände sind derzeit allerdings noch Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen. 

Mit der Frage, ob kratomhaltige Produkte als Lebensmittel oder Arzneimittel einzustufen sind, beschäftigt sich das BfArM aktuell in der Gemeinsamen Expertenkommission. Auch mit den Landesbehörden tausche man sich aus – diese entscheiden über die Einstufung einzelner Produkte als zulassungspflichtige Arzneimittel, wenn sie z. B. als Produkte zur Behandlung von Krankheiten beworben werden. Solche Präparate dürfen dann ohne Zulassung nicht mehr in Umlauf gebracht werden. Einzelne Landesbehörden hätten mit Blick auf die Patientensicherheit bereits eigene Maßnahmen umgesetzt.

Quelle: Pressemitteilung – BfArM