BGH: 128.000 Euro Schmerzensgeld für HIV-Infektion
Die Klägerin hatte sich über ihren Ehemann angesteckt, der dem Anschein nach 1985 in einem Krankenhaus über Blutprodukte infiziert worden war.
Da das Krankenhaus nach der langen Zeit keine Angaben über den Hersteller oder die Chargennummer der Blutprodukte machen konnte, billigte der BGH der Frau am Dienstag den so genannten Beweis des ersten Anscheins zu. Das Gericht verwies zudem darauf, dass weder die Klägerin noch ihr Ehegatte zu den HIV-Risikogruppen wie etwa Drogensüchtigen gehörten oder wegen ihres Lebenswandels einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt waren. Auch deshalb sei davon auszugehen, dass Blutprodukte die Infektionsquelle waren.
Der Gatte der Klägerin war 1985 als…
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