Bundesverfassungsrichter erlauben Werbung mit „Ärztehaus“
Erneut hat das Bundesverfassungsgericht zwei Urteile zahnärztlicher Berufsgerichte kassiert. Sie hatten einer großen Zahnarztpraxis untersagt, sich „Zahnärztehaus“ zu nennen. Mehrere Zahnärzte und eine Kieferorthopädin beschäftigen in einem großen Haus auf 450 qm in ihren Praxen zusammen mehr als 20 Mitarbeiter. In dem Gebäude befindet sich neben den Zahnärzten noch ein zahnärztliches Labor.
Ärztehaus - Bundesverfassungsgericht hebt Berufsgerichturteil auf
Berufsgerichte hatten die Bezeichnung „Zahnärztehaus“ als berufswidrig verurteilt und Geldbußen von zunächst 3000 Euro und in einem weiteren Verfahren sogar in Höhe von 6000 Euro gegen die Zahnärzte verhängt. Sie beriefen sich…
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