Darf er ihn ausweiten?

Frage von Dr. Ö. Özüak
Arzt für Allgemeinmedizin
Lehrte:

Bei einem Privatpatienten mit Diagnose Otosklerose sollte eine Mittelohr-Szintigraphie durchgeführt werden. Unter anderem rechnete der beauftragte Privatarzt aber eine Gehirnszintigraphie (GOÄ-Nr. 5410) ab, für die überhaupt kein Auftrag erteilt wurde. Die Krankenkasse lehnte die Zahlung dieser Ziffer ab.

Antwort von Dr. Gerd W. Zimmermann
Arzt für Allgemeinmedizin
Hofheim:

Bei Privatpatienten gelten anders als im GKV-Bereich nicht die strengen Auflagen zur Auftragserbringung, da es keine entsprechenden vertraglichen Regelungen mit den Kassen (Bundesmantelvertrag Ärzte, Arzt-Ersatzkassenvertrag) gibt. Die GOÄ kennt nur ein Vertragsverhältnis zwischen Arzt und Patient. Der Auftrag des Zuweisers hat also wenig Bedeutung, zumal es in der Privatversicherung eine Zuweisung streng genommen nicht gibt. Entscheidend ist eher, ob der Patient der Leistungserbringung zugestimmt hat. Hier reicht es meines Erachtens, dass er über die geplante Untersuchung unterrichtet wurde und nicht widersprochen hat.…

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