Darf ich meinen Patienten befreien?
Antwort von Professor Dr. jur.
Gerhard H. Schlund,
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D.,
München:
Maßgebliche Unfallforscher stellten fest, dass von vier Autofahrern zwei noch am Leben und von vier Schwerverletzten drei nur leicht oder überhaupt nicht verletzt wären, hätten sie sich vorschriftsmäßig (§ 21a StVO) angeschnallt. Gurtspezifische Verletzungen gibt es dagegen nur bei 0,5 bis 1 % aller Gurtunfälle. Die Anschnallpflicht wird vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsmäßig erachtet.
Es gibt neben einigen gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen (s. Tab.) aber weitere Möglichkeiten der Befreiung (§ 46, Abs. 1, Nr. 5b StVO). Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe vertritt in einer…
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