Das Kartellamt will alles wissen
Einweisung wann, wen, warum? Kooperation mit wem? Ärzte zur Auskunft verpflichtet.
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Die ersten „Auskunftsbeschlüsse“ der Kartellwächter an die Niedergelassenen gingen bereits raus: „Dem Arzt xy wird aufgegeben, dem Bundeskartellamt (...) den Fragebogen vollständig zu beantworten.“ Anlass der Befragung ist eine im Mai 2017 eingeleitete Sektoruntersuchung akutstationärer Behandlungen in Krankenhäusern. Ziel der Untersuchung, für die rund 500 Krankenhäuser befragt werden, sei es, die Funktionsweise des Krankenhausmarktes besser zu verstehen. Das Amt sei regelmäßig mit Fusionsvorhaben verschiedener Träger befasst und müsse die Wirkungen von Unternehmenszusammenschlüssen und Kooperationen fundierter beurteilen können.
Bei dieser wettbewerblichen Bewertung geht es auch darum,…
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