Das Kartellamt will alles wissen

Niederlassung und Kooperation Autor: Anouschka Wasner

Einweisung wann, wen, warum? Kooperation mit wem? Ärzte zur Auskunft verpflichtet. Einweisung wann, wen, warum? Kooperation mit wem? Ärzte zur Auskunft verpflichtet. © fotolia/phonlamaiphoto

Bundesweit und speziell im Raum Darmstadt müssen niedergelassene Ärzte mit Post vom Kartellamt rechnen. Sie werden im Rahmen einer Untersuchung des Krankenhausmarktes zu ihren Einweisungen und Kooperationen befragt. Wer jetzt verunsichert ist – dem möchte man das fast nicht ausreden.

Die ersten „Auskunftsbeschlüsse“ der Kartellwächter an die Niedergelassenen gingen bereits raus: „Dem Arzt xy wird aufgegeben, dem Bundeskartellamt (...) den Fragebogen vollständig zu beantworten.“ Anlass der Befragung ist eine im Mai 2017 eingeleitete Sektoruntersuchung akutstationärer Behandlungen in Krankenhäusern. Ziel der Untersuchung, für die rund 500 Krankenhäuser befragt werden, sei es, die Funktionsweise des Krankenhausmarktes besser zu verstehen. Das Amt sei regelmäßig mit Fusionsvorhaben verschiedener Träger befasst und müsse die Wirkungen von Unternehmenszusammenschlüssen und Kooperationen fundierter beurteilen können.

Bei dieser wettbewerblichen Bewertung geht es auch darum,…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.