Die Besonderheiten von pflanzlichen und synthetischen Arzneimitteln im Vergleich
Die arzneimittelrechtlichen Rahmenbedingungen für das Inverkehrbringen eines pflanzlichen Arzneimittels unterscheiden sich grundsätzlich nicht von denen eines chemisch definierten. „Für beide Produktklassen besteht die Notwendigkeit, ihre pharmazeutische Qualität sowie Unbedenklichkeit und Wirksamkeit nachzuweisen“, erläutert Prof. Dr. Werner Knöss, Leiter der Abteilung „Besondere Therapierichtungen und traditionelle Arzneimittel“ des BfArM.1 Die entsprechenden Anforderungen sind im geltenden Arzneimittelgesetz (AMG) und weiteren Regelwerken festgeschrieben. Rationale Phytotherapie erhebt den Anspruch auf eine auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Anwendung. Analog zu synthetischen…
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