Diesen Brandschutz braucht die Praxis in jedem Fall
„Wir Ärzte erfahren leider nie etwas Offizielles über Bestimmungen zur Ausstattung einer Praxis mit Feuerlöschern“, bringen es zwei Hausarztkollegen aus Euskirchen auf den Punkt. Ohne ausreichende Brandschutzvorkehrungen verlieren Praxisinhaber in einem Brandfall nicht nur ihren Versicherungsschutz und bleiben so auf den Schäden sitzen. Sie können sich dadurch sogar strafrechtlichen Ermittlungen aussetzen. Arbeitsrechtlich sind die Ärzte nämlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor einer Brandgefährdung zu schützen bzw. Maßnahmen zu treffen, „die zur ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung erforderlich sind“ (gem. § 10 Arbeitsschutzgesetz). Wird nun eine Helferin bei einem Brand…
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