Eingespartes Geld nachzahlen?
Antwort von Wolfgang Diede, Rechtsanwalt, Wiesbaden:
Maßgeblich für den Zeitpunkt, zu dem eine Mieterhöhung wirksam werden soll, ist der genaue Wortlaut des Mietvertrages. Sollte dieser Wortlaut nicht eindeutig sein, so gilt im Zweifel, dass man nur für die Zukunft Mieterhöhungen verlangen kann.
Die gängige Formulierung in den Gewerbemietverträgen lautet wie folgt: „Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt monatlich festgestellte Lebenshaltungskostenindex ... um mehr als fünf Punkte nach oben oder nach unten, so sind beide Vertragspartner berechtigt, die Neufestsetzung des Miet-Zinses zu verlangen.“
Sollte sich diese Formulierung in Ihrem Mietvertrag finden, so verdeutlicht das Wort…
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