Ende der Praxisgebühr: Was Praxen beachten müssen!
Ab Januar 2013 müssen Patienten bei der Inanspruchnahme eines Arztes, Zahnarztes oder Psychotherapeuten bzw. des Breitschaftsdienstes keine 10 Euro Quartalsgebühr mehr berappen. Vermutlich wird es deshalb wieder zu einer vermehrten Primärinanspruchnahme von Fachärzten und somit zu weniger „Verdünnerscheinen“ bei den Hausärzten kommen
Ausnahme: Die Patienten sind in einem Hausarztvertrag eingeschrieben, der nur die direkte Konsultation von Gynäkologen und Augenärzten vorsieht.
<media 6945>Download der DEGAM-Patienteninformation</media> "Warum ist es wichtig, dass Sie weiterhin nur mit einer Überweisung durch den Hausarzt einen anderen spezialisierten Facharzt aufsuchen?" |
Es könnte zu RLV-…
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