Fliegender Tablettenwechsel ...

Autor: Michael Reischmann

"Das ist aber nicht das Arzneimittel, das ich sonst bekommen habe", sagt Frau Burger dem Apotheker, bei dem sie ihr übliches Rezept einlöst. Doch ist es schon, antwortet dieser: Derselbe Wirkstoff, dieselbe Wirkstärke, ebenfalls Tabletten - lediglich von einem anderen Hersteller. Nämlich von einem Pharmaunternehmen, mit dem Frau Burgers Krankenkasse einen Rabattvertrag geschlossen hat. Seit April ist der Apotheker gesetzlich verpflichtet, solche Präparate abzugeben, wenn der Arzt einen Austausch nicht ausgeschlossen hat.

Kaufen auf Rabatt, das ist bei den gesetzlichen Krankenkassen momentan en vogue. Arzneimittelrabatte sind zwar nichts Neues, doch waren sie jahrelang nur zwischen Herstellern und Apotheken üblich. Doch dem hat der Gesetzgeber 2006 einen Riegel vorgeschoben: Die Rabatte sollen denjenigen zugute kommen, die sie bezahlen - den Krankenkassen. Also dürfen sich diese nun mit dem Hersteller (oder mehreren) über Preisnachlässe verständigen. Vorteil für den Hersteller: Er kann Marktanteile gewinnen. Vorteil für die Krankenkasse: Sie spart Geld. Vorteil für den Versicherten: eventuell eine weitere Zuzahlungsbefreiung.

Vorteile für alle Beteiligten

Jedenfalls hat der Patient keinen Nachteil: Da sich die…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.