Folgekrankschreibung: Wann darf die Kasse Patienten aussteuern?
Ein Facharzt für Allgemeinmedizin fragt:
Mein Patient war längere Zeit krank geschrieben. Während der AU-Zeit erlitt er einen Herzinfarkt und musste in die Reha. Danach wurde er in der Praxis vorstellig und von mir bis zum 15. Januar (einem Sonntag) krankgeschrieben. Die AOK hatte den Patienten bereits darauf hingewiesen, dass eine lückenlose Krankmeldung vorliegen müsse, ansonsten würde er ausgesteuert.
Am 16. Januar wurde der Patient erneut in der Praxis vorstellig und ich schrieb ihn weiter (über einen Auszahlungsschein) krank. Nun hat die AOK den Patienten ausgesteuert. Hat sie recht bzw. hätte die Krankmeldung am 16. Januar, null Uhr, weiterlaufen müssen?
Maximilian Guido…
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