Gericht des Urlaubslandes entscheidet

Autor: AFP

Wer auf einer Reise einen Unfall hat und dann vor Gericht sein Recht einklagen möchte, wird dies künftig im Urlaubsland tun - das entschieden Europaparlament und EU-Staaten.

 

Wenn ein Deutscher von einem Briten in Italien angefahren wird und es ob der Behandlungskosten und Verdienstausfälle zum Prozess kommt - dann soll dieser Streit künftig definitiv vor dem Gericht des Urlaubslandes entscheiden werden.

Das legte nun das Europaparlament fest. Eine Ausnahme ist allerdings möglich, wenn beide Beteiligten im selben Land leben. Dann können sie beantragen, dass die dortige Justiz entscheidet.

Bei körperlichen Schäden muss das Gericht sich allerdings an den Kosten orientieren, die im jeweiligen Heimatland des Geschädigten entstehen.

Ziel der Verordnung ist es, zu verhindern, dass der Gerichtsstand in dem Land festgelegt wird, wo sich die Parteien jeweils die besten…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.