Gericht des Urlaubslandes entscheidet
Wenn ein Deutscher von einem Briten in Italien angefahren wird und es ob der Behandlungskosten und Verdienstausfälle zum Prozess kommt - dann soll dieser Streit künftig definitiv vor dem Gericht des Urlaubslandes entscheiden werden.
Das legte nun das Europaparlament fest. Eine Ausnahme ist allerdings möglich, wenn beide Beteiligten im selben Land leben. Dann können sie beantragen, dass die dortige Justiz entscheidet.
Bei körperlichen Schäden muss das Gericht sich allerdings an den Kosten orientieren, die im jeweiligen Heimatland des Geschädigten entstehen.
Ziel der Verordnung ist es, zu verhindern, dass der Gerichtsstand in dem Land festgelegt wird, wo sich die Parteien jeweils die besten…
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