Gericht stoppt völlig unfähige Heilpraktikerin

Autor: Pressemitteilung

Heilpraktiker, die sinn- und konzeptionslos diagnostizieren und behandeln, müssen nicht nur um ihr Honorar fürchten, sondern auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Das geht aus einem Urteil des OLG Koblenz hervor.

    Wie der Anwalt-Suchservice (Service-Rufnummer 0900/1020 809) berichtet, verlangte eine Heilpraktikerin für zahlreiche Therapien, die sie bei einer Patientin sowie deren Sohn durchgeführt hatte, insgesamt 11<nonbreaking-space />890 Euro. Beide waren schon länger bei ihr in Behandlung und hatten bereits Rechnungen in Gesamthöhe von 61<nonbreaking-space />278 Euro beglichen. Die neue Geldforderung wollte die Dame aber nicht mehr bezahlen. Die Therapiemaßnahmen in Form von Eigenblut- und Sauerstoffbehandlungen, Quaddelungen, Injektionen und Nadelungen seien wirkungslos geblieben, so die Frau. Zudem seien die zahlreichen Sitzungen völlig wahllos von der Heilpraktikerin vorgenommen worden und…

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