Gesetzentwurf zu Konversionstherapien geht nicht weit genug, meinen Kritiker

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Der Gesetzentwurf zu Konversionstherapien rückt ab vom vollständigen Verbot. Der Gesetzentwurf zu Konversionstherapien rückt ab vom vollständigen Verbot. © Romolo Tavani – stock.adobe.com

Im vergangenen Jahr kündigte Spahn ein Gesetz gegen Konversionstherapien an, um Menschen vor Umpolungsversuchen zu schützen. Jetzt liegt der Gesetzentwurf vor. Ganz so konsequent, wie ursprünglich geplant, scheint das Vorhaben nicht zu sein.

Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Heilpraktiker und selbsternannte Heiler bieten auch in Deutschland Therapien an, um die geschlechtliche Orientierung eines Menschen „umzupolen“. Das reicht bis hin zum Exorzismus. Im vergangenen Jahr kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn deshalb Regelungen gegen Konversiontherapien an, basierend auf der Expertise einer Fachkommission, in der 46 Vertreter aus Politik und Wissenschaft mitgewirkt hatten, sowie auf zwei Gutachten.

Er sehe ein „hohes Interesse an einem Therapieverbot“ hatte Spahn gegenüber Journalisten erklärt. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf sieht allerdings kein grundsätzliches Verbot vor. Geschützt werden sollen neben…

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