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Pressemitteilung Gesetzliche Pflicht verletzt: Schmerzmedizinische Versorgung ist nicht sichergestellt

Medizin und Markt Autor: Pressemitteilung – BVSD

Im ambulanten Bereich ist eine interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie überhaupt nicht in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung vorgesehen. Im ambulanten Bereich ist eine interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie überhaupt nicht in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung vorgesehen. © Phimwilai – stock.adobe.com

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sind gesetzlich verpflichtet, die ambulante ärztliche Versorgung aller gesetzlich Versicherten in Deutschland sicherzustellen. „Dieser Verpflichtung wird nicht nachgekommen.

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