Gesundheitsuntersuchung angeblich zu oft abgerechnet

Autor: det

Die Kassen fordern zu viel gezahltes Geld von Hausärzten zurück, die KVen treiben es ein. Häufig werden auch noch Disziplinarverfahren eingeleitet. Die Rückzahlung ist oft nicht zu vermeiden, sagt Rechtsanwalt Maximilian Guido Broglie. Disziplinarstrafen hält er aber meist für abwegig.

MT hatte im Juni schon unter der Überschrift „KVen fordern von vielen Hausärzten Tausende Euro pro Praxis zurück“ berichtet. Auslöser waren zahlreiche Zuschriften von Lesern, die alle von massiven Honorarkürzungen von teils mehreren Tausend Euro betroffen waren. Der Vorwurf jeweils: Der vorgeschriebene Abstand zwischen den
Gesundheitsuntersuchungen nach EBM-Nr. 01732 bzw. nach der früheren Nr. 160 sei nicht eingehalten worden.

Von den KV-Rückforderungen sind oft rückwirkend mehrere Jahre betroffen. Daraus resultieren die zum Teil sehr hohen Rückforderungssummen. Das Ganze hat sich zu einem Flächenbrand entwickelt. Allein die auf Arztrecht spezialisierte Wiesbadener Kanzlei Broglie, Schade &…

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