Gesundheitsuntersuchung angeblich zu oft abgerechnet
MT hatte im Juni schon unter der Überschrift „KVen fordern von vielen Hausärzten Tausende Euro pro Praxis zurück“ berichtet. Auslöser waren zahlreiche Zuschriften von Lesern, die alle von massiven Honorarkürzungen von teils mehreren Tausend Euro betroffen waren. Der Vorwurf jeweils: Der vorgeschriebene Abstand zwischen den
Gesundheitsuntersuchungen nach EBM-Nr. 01732 bzw. nach der früheren Nr. 160 sei nicht eingehalten worden.
Von den KV-Rückforderungen sind oft rückwirkend mehrere Jahre betroffen. Daraus resultieren die zum Teil sehr hohen Rückforderungssummen. Das Ganze hat sich zu einem Flächenbrand entwickelt. Allein die auf Arztrecht spezialisierte Wiesbadener Kanzlei Broglie, Schade &…
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