GKV bezahlt Therapien – unter Einschränkungen
Langwirksame Insulinanaloga bleiben zwar bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 nur verordnungsfähig, wenn sie nicht teurer als Humaninsulin sind. Es gibt jedoch Ausnahmen. Diese betreffen einerseits Patienten, bei denen trotz Anpassung der Blutzuckersenkung ein hohes Risiko für schwere Hypoglykämien besteht und andererseits Patienten, die allergisch auf Humaninsulin reagieren. Dr. Rainer Hess, Unabhängiger Vorsitzender des G-BA, erklärte in einer Pressekonferenz, dass die Entscheidung nach „intensiven Diskussionen auch mit Patientenvertretern“ formuliert worden sei, denn es dürfe „nicht erst der schwere Schock mit Notarzteinsatz“ eintreten, bevor die Analoginsuline bezahlt würden. „Der…
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