GKV bezahlt Therapien – unter Einschränkungen

Autor: kol

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, sowohl die Verordnung langwirksamer Insulin­analoga als auch die Behandlung mit künstlichem Heroin im Ausnahmefall auf Kassenkosten zuzulassen.

Langwirksame Insulinanaloga bleiben zwar bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 nur verordnungsfähig, wenn sie nicht teurer als Humaninsulin sind. Es gibt jedoch Ausnahmen. Diese betreffen einerseits Patienten, bei denen trotz Anpassung der Blutzuckersenkung ein hohes Risiko für schwere Hypoglykämien besteht und andererseits Patienten, die allergisch auf Humaninsulin reagieren. Dr. Rainer Hess, Unabhängiger Vorsitzender des G-BA, erklärte in einer Pressekonferenz, dass die Entscheidung nach „intensiven Diskussionen auch mit Patien­tenvertretern“ formuliert worden sei, denn es dürfe „nicht erst der schwere Schock mit Notarzteinsatz“ eintreten, bevor die Analoginsuline bezahlt würden. „Der…

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