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GOÄ-Rechnungen jetzt nur noch per Einschreiben verschicken?

Dr. Friedrich Pek,

Hals-Nasen-Ohren-Arzt,

Wolfsburg:

 

Ein Privatpatient behauptet, weder die per Post übermittelte GOÄ-Rechnung noch zwei Mahnungen erhalten zu haben. Ich müsse beweisen, dass er eine Rechnung erhalten habe. Muss ich künftig etwa Privatrechnungen per Einschreiben mit Rückschein schicken?

 

Stefanie Pranschke-Schade,
Fachanwältin für Medizinrecht,
Wiesbaden:

Regelmäßig ist es ausreichend, wenn der Arzt dezidiert darlegen kann, dass er einen ordnungsgemäß adressierten und ausreichend frankierten Brief zur Post gegeben hat. Am besten erfolgt dieser Vorgang insgesamt (Ausstellen und Eintüten der Rechnung sowie Adressieren und Frankieren des Briefes) durch eine Mitarbeiterin, die als Zeugin benannt werden kann. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung geht ein ordnungsgemäß adressierter und frankierter Brief nach drei, spätestens vier Tagen dem Empfänger zu. Anderenfalls wird er – bei falscher Anschrift – an den Absender zurückgesandt oder geht völlig verloren.

Es ist dann am Patienten…

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