Hausarztverträge sind nur Rohrkrepierer?
Barmer-Vize Birgit Fischer stellte auf dem 6. Hessischen Hausärztetag in Frankfurt klar: Das Ende des Hausarztvertrages ist allein dem BSG-Urteil („keine Integrierte Versorgung“) geschuldet und das Verlangen der Praxisgebühr ab dem 1.7. den mit dem Urteil verbundenen Rückzahlungen an KVen und Krankenhäuser. Das Honorar für die Leistungen der etwa 37 000 teilnehmenden Ärzte bleibt davon unberührt. Und von der hausarztzentrierten Versorgung ist die größte deutsche Krankenkasse auch weiterhin überzeugt. Aber jetzt sollen keine rechtlichen Fehler mehr gemacht werden, darum wird ein 73b-Vertrag ausgeschrieben. Fischer bedauerte, dass kein nahtloser Übergang aus dem jetzigen Modell möglich war.
Mi…
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