Heilpraktiker hält Krebspatientin jahrelang vom Arztbesuch ab – tot!

Autor: DH

Heilpraktiker müssen ihre Patienten auf einen notwendigen Arztbesuch hinweisen. Tun sie dies nicht oder raten sie gar von ärztlicher Behandlung ab, können sie wegen Unzuverlässigkeit ihre Heilpraktikererlaubnis verlieren.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat in einem dramatischen Fall entschieden (Az.: 9 S 1782/08): Ein Karlsruher Heilpraktiker hatte eine Frau über Jahre hinweg wegen eines Mammakarzinoms behandelt, obwohl sich der Zustand der Patientin eklatant verschlechterte. Zuletzt war das Karzinom 24 Zentimeter groß und blutig aufgebrochen.

Trotz der offensichtlichen Lebensgefährdung der Frau und der mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit, dass es sich um einen bösartigen Tumor handelte, therapierte der Heilpraktiker sie weiter. Er versicherte der Patientin sogar, dass es kein Krebs sei und riet vom Arztbesuch ab.

Die Patientin starb schließlich an den Folgen des…

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