Hepatitis C als Berufskrankheit anerkannt
Mit Hepatitis C infizierte Allgemeinärzte oder praktische Ärzte mit einer klassischen Praxisstruktur können sich im Falle einer Erkrankung künftig leichter eine Entschädigung der Berufsgenossenschaft (BG) erstreiten. Bisher hatten sie dabei kaum eine Chance. Denn nur für niedergelassene Internisten und Chirurgen war Hepatitis C bisher als Berufskrankheit von der BG anerkannt. Zu ihren Gunsten griffen dann Beweiserleichterungen ein: Trat die Infektion in einer Zeit auf, in der der Niedergelassene als solcher auch schon arbeitete, so galt es als wahrscheinlich, dass er sich die Infektion in der Praxis geholt hat. Ein genauer Beweis, dass der Arzt sich bei seiner Arbeit infiziert hatte, war…
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