Hier werden Hausärzte veräppelt!
In MT war’s schon zu lesen: Laut Sozialgesetzbuch ist in den EBM eine Vergütung für „ärztlich angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen nach § 28 Abs. 1 Satz 1 SGB V, die in der Häuslichkeit des Patienten in Abwesenheit des Arztes erbracht werden“, aufzunehmen.
Bessere Versorgung
Hierdurch soll die Versorgung von Patienten in ihrem häuslichen Umfeld durch nichtärztliche Praxisassistentinnen unter Koordination des Hausarztes ermöglicht werden.
Es geht also nicht um Gemeindeschwestern etc., die zum Patienten flitzen und dann auch das Geld einstreichen, sondern die Praxishelferinnen sollen es machen und der Hausarzt nach EBM abrechnen dürfen.
Aus gutem Ansatz wird Bürokratiemonster
Das…
Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.