Hilfsmittel - was man grundsätzlich dazu wissen muss
Zu Hilfsmitteln gehören u. a.:
* Körperersatzstücke und orthopädische Hilfsmitttel
* Hörhilfen, Inkontinenz- und Stomaartikel
* technische Produkte wie Applikationshilfen und Inhalationsgeräte
Wann und für wen besteht ein Anspruch auf Hilfsmittel?
Versicherte nach dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) haben Anspruch auf Hilfsmittel, wenn diese dazu dienen:
* den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder
* einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder
* eine Behinderung auszugleichen
Bei Pflegebedürftigkeit gilt der Anspruch des Versicherten auf Versorgung mit Hilfsmitteln im Sinne des § 33 SGB V fort, und zwar unabhängig davon, in welchem Umfang eine…
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