HzV-Honorar stößt an Obergrenzen

Autor: REI

Ab dem 1. Juli wird die neue HzV-Welt in Bayern für die Hausärzte umfassend spürbar. Dann greifen auch die im Schiedsverfahren erzielten HzV-Verträge der Ersatz- und Betriebskrankenkassen.

Die Ersatzkassenverträge sind inhaltsgleich, erklärt der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV). Beim HzV-Vertrag mit der Barmer GEK kann allerdings nur mitmachen, wer nicht (mehr) am GEK-Hausarztvertrag mit der KV Bayerns teilnimmt. Die durchschnittliche direkte Vergütung eines Hausarztes pro eingeschriebenem Versicherten und Quartal darf 80 Euro (BKKen: 76 Euro) nicht überschreiten. Passiert dies doch, so wird im Folgequartal unter Berücksichtigung der Fallzahl­entwicklung die kontaktabhängige Pauschale (40 Euro) so gekürzt, dass der Grenzwert eingehalten wird.

Kürzungen kennen bayerische HzV-Ärzte schon vom AOK-Vertrag. Im 4. Quartal 2009 begrenzte der BHÄV-Vorstand die „besondere…

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