HzV-Honorar stößt an Obergrenzen
Die Ersatzkassenverträge sind inhaltsgleich, erklärt der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV). Beim HzV-Vertrag mit der Barmer GEK kann allerdings nur mitmachen, wer nicht (mehr) am GEK-Hausarztvertrag mit der KV Bayerns teilnimmt. Die durchschnittliche direkte Vergütung eines Hausarztes pro eingeschriebenem Versicherten und Quartal darf 80 Euro (BKKen: 76 Euro) nicht überschreiten. Passiert dies doch, so wird im Folgequartal unter Berücksichtigung der Fallzahlentwicklung die kontaktabhängige Pauschale (40 Euro) so gekürzt, dass der Grenzwert eingehalten wird.
Kürzungen kennen bayerische HzV-Ärzte schon vom AOK-Vertrag. Im 4. Quartal 2009 begrenzte der BHÄV-Vorstand die „besondere…
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