Ihre neuen Pflichten
Insgesamt vier Jahre sind doch eigentlich eine lange Zeit, um Qualitätsmanagement in den Praxen einzuführen und umzusetzen. Nicht aber, wenn man genauer betrachtet, was vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) alles gefordert wird. So sind in den nächsten zwei Jahren (also bis Ende 2007) Maßnahmen durchzuführen, „die der Planung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements dienen“, schreibt der G-BA in seinen Richtlinien. Zu dieser Planung gehört mindestens eine schriftliche Selbstbewertung, die den Ist-Zustand der Praxis erfasst.
Ziele fixieren
Außerdem wird die Festlegung von konkreten Zielen für den Aufbau des Quali-Managements gefordert. Eine reine Orientierungsphase, in der nach dem…
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