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Im Auslandsurlaub verletzten Mitreisenden versorgt - wer zahlt?
Behandelt ein zufällig anwesender Arzt im Ausland einen Verletzten, so Rechtsanwalt Maximilian Guido Broglie, erwächst daraus nicht automatisch ein Liquidationsrecht.
Während einer Rundreise durch Jordanien erlebte eine Kollegin, was jedem Arzt im Urlaub passieren kann: Ein 84-jähriger Mitreisender stürzte in der Wüste und verletzte sich schwer am Bein. Die Ärztin versorgte den alten Herrn, kühlte die Verletzung provisorisch und gab ihm passende Medikamente. Zurück im Hotel kümmerte sie sich weiter mehrere Tage lang bis zum Ende des Urlaubs professionell um den Patienten (Kompressionsverband, Schmerzmittel).
Krankenversicherung: Ärztin hat ohne „Erlaubnis“ praktiziert!
Zu Hause…
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