Ist "Bestandsschutz" nicht rechtlich verankert?
Antwort von Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers,
Rechtsanwalt und Arzt,
München:
Zunächst ist festzustellen, dass ein Bestandsschutz dahingehend, dass Leistungen, die bisher abgerechnet werden konnten und auf Grund von Änderungen der Weiterbildungsordnung nun nicht mehr abrechenbar sind, auch zukünftig abgerechnet werden dürfen, so nicht explizit in den einschlägigen Weiterbildungsordnungen vorgesehen ist. Es gibt auch keine dahingehende Rechtsprechung.
Allerdings enthalten die Weiterbildungsordnungen i.R. Übergangsregelungen, so dass auch Ärzte bestimmte Leistungen, die sie vor einer Änderung bzw. Einführung einer neuen Fachkunde erbracht haben, auch danach noch abrechnen bzw. ausführen…
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