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Früher war für eine Erinnerung der Patienten an Präventionsleistungen, Kontrolluntersuchungen etc. immer eine schriftliche Einverständniserklärung Pflicht. Im Zuge der Liberalisierung des ärztlichen Werberechts kommt es inzwischen auf die Art und Weise an, wie der Recall den Patienten erreicht. Renommierte Arztrechtler vertreten nun die Auffassung, dass es den Praxen erlaubt ist, Patienten jederzeit per Brief anzuschreiben und auf fällige Impfungen oder andere Präventionsmaßnahmen wie Krebsvorsorge oder Check-up hinzuweisen. Eine früher notwendige schriftliche Einverständniserklärung des Patienten für ein schriftliches Recall-System per Brief sei nicht mehr erforderlich. Für Erinnerungen per…
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