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Autor: det

Herbstzeit ist (Grippe-)Impfzeit. Damit auch möglichst alle anspruchsberechtigten Patienten geschützt werden und der Praxis kein Zusatzumsatz entgeht, bietet sich ein Impf-Recall an. Eine solche Erinnerung können sie auch spontan umsetzen, denn je nachdem, wie Sie die Sache anpacken, benötigen Sie kein Einverständnis des Patienten mehr.

Früher war für eine Erinnerung der Patienten an Präventionsleistungen, Kontrolluntersuchungen etc. immer eine schriftliche Einverständniserklärung Pflicht. Im Zuge der Liberalisierung des ärztlichen Werberechts kommt es inzwischen auf die Art und Weise an, wie der Recall den Patienten erreicht. Renommierte Arztrechtler vertreten nun die Auffassung, dass es den Praxen erlaubt ist, Patienten jederzeit per Brief anzuschreiben und auf fällige Impfungen oder andere Präventionsmaßnahmen wie Krebsvorsorge oder Check-up hinzuweisen. Eine früher notwendige schriftliche Einverständniserklärung des Patienten für ein schriftliches Recall-System per Brief sei nicht mehr erforderlich. Für Erinnerungen per…

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