Kampf um 5,11 Cent Punktwert
KBV und Kassen befinden sich wegen der Einführung von bundesweit einheitlichen Regelleistungsvolumen (RLV) im Schiedsverfahren vor dem Erweiterten Bewertungsausschuss. Einen Beschluss zu deren Einführung, in dem den regionalen KVen auch eine genaue Berechnungsvorgabe zur Bestimmung von Honorartöpfen und Fallpunktzahlen vorgegeben wird, gibt es bereits.
Seine Umsetzung wurde allerdings vom EBM-Bewertungsausschuss bis Jahresende ausgesetzt. Bestandteil der Berechnungsformel ist der auch bei der EBM-Kalkulation benutzte Punktwert von 5,11 Cent. Nachdem die Kassen erkannt haben, dass dies zu sehr niedrigen RLV-Fallpunktzahlen führt, wollen sie von dem ursprünglich gemeinsam gefassten Beschluss…
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