Kardiologische Versorgung – exklusiv für HzV-Patienten der AOK

Autor: REI

AOK-Versicherte, die am baden-württembergischen HzV-Programm von Hausärzteverband und Medi teilnehmen, können ab 2010 auch die bundesweit erste kardiologische Vollversorgung nach § 73c SGB V nutzen.

Der zwischen AOK, Medi und dem Bundesverband niedergelassener Kardiologen (BNK) unter Einbeziehung des Berufsverbands niedergelassener Fachinternisten ohne Schwerpunkt vereinbarte Facharztvertrag ist direkt an die HzV gekoppelt. Wie im HzV-System ist vorgesehen, dass die Kardiologen eine AOK-spezifische Vertragssoftware für Dokumentation, Verordnung und Abrechnung nutzen. Das Unternehmen ICW wird auch hier den sog. gekapselten Kern für die Praxis-IT-Systeme zur Verfügung stellen, sagte AOK-Vize Dr. Christopher Hermann der Medical Tribune. Die Abrechnung erfolgt über die Mediverbund Dienstleistungs-GmbH. Anders als im Hausarztsystem binden sich die Patienten mit Herz- und…

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