Kardiologische Versorgung – exklusiv für HzV-Patienten der AOK
Der zwischen AOK, Medi und dem Bundesverband niedergelassener Kardiologen (BNK) unter Einbeziehung des Berufsverbands niedergelassener Fachinternisten ohne Schwerpunkt vereinbarte Facharztvertrag ist direkt an die HzV gekoppelt. Wie im HzV-System ist vorgesehen, dass die Kardiologen eine AOK-spezifische Vertragssoftware für Dokumentation, Verordnung und Abrechnung nutzen. Das Unternehmen ICW wird auch hier den sog. gekapselten Kern für die Praxis-IT-Systeme zur Verfügung stellen, sagte AOK-Vize Dr. Christopher Hermann der Medical Tribune. Die Abrechnung erfolgt über die Mediverbund Dienstleistungs-GmbH. Anders als im Hausarztsystem binden sich die Patienten mit Herz- und…
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