Kartellamt bremst, AOK zieht vor Gericht
KBV und KVen haben das im April mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) in Kraft getretene Projekt weitgehend ignoriert: Dass vielfach nicht mehr der Arzt die Arzneiverordnung für seinen Patienten bestimmt, sondern der Apotheker im Auftrag von Kassen wirkstoffgleiche Rabattmedikamente abgibt, war trotz des ärztlichen Kompetenzverlustes kein großes Thema.
In sieben Nachprüfverfahren auf Antrag von Herstellern stoppte jedoch am vergangenen Freitag die 2. Vergabekammer des Bundeskartellamtes den Abschluss von neuen Rabattverträgen des AOK-Verbundes über 46 Wirkstoffe für die Jahre 2007 und 2008. Wenige Tage zuvor hatte die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf von…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.