Kassiert der Fiskus etwa zweifach?

Autor: reh

Beiträge zur Rentenversicherung sind künftig steuerlich absetzbar. Jedoch nicht in dem Maße, wie die Rente im Alter besteuert wird. Jetzt hegt selbst der Bundesfinanzhof Zweifel an der Steuerpflicht der Rentner.

Seit 2005 kann jährlich ein etwas größer werdender Anteil der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich geltend gemacht werden. Das war vorher insbesondere für Gutverdiener nur sehr begrenzt möglich. Gleichzeitig steigt aber auch der Anteil der Rentenleistungen, die versteuert werden müssen. Möglich macht es das Alters-einkünftegesetz. Dieses soll, so haben es die Richter des Bundesverfassungsgerichts gefordert, eine Doppelbesteuerung vermeiden. Demnach dürften also Beiträge, die in der Einzahlphase besteuert wurden, später nicht noch einmal mit einer Steuer belegt werden. Um das umzusetzen, wurden die stufenweise Besteuerung und die stufenweise Berücksichtigung eingezahlter…

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