Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Schlussformel
Ein Arbeitgeber muss in ein Arbeitszeugnis keine Dankes- oder Gute-Wünsche-Formeln einbauen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Im vorliegenden Fall endete das Zeugnis mit den Sätzen: „Herr K. scheidet zum ... aus ... Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.“
Das genügte dem Arbeitnehmer nicht, der die Formulierung: „Wir bedanken uns für die langjährige Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine private und berufliche Zukunft alles Gute“, einforderte.
Arbeitszeugnis braucht keine Dankesformel
Die Richter entschieden: Einen Anspruch auf solche Formulierungen gibt es nicht. Ist der Arbeitnehmer mit dem letzten Satz nicht…
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