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Kein Zuschlag für Rentner

Autor: det

Das Bundessozialgericht (BSG) entschied: Bei den "gelben" Zusatzbudgets haben Hausärzte keinen Anspruch auf eine Differenzierung zwischen Rentnern und jüngeren aktiv Versicherten. Und wer erst mit Einführung der Zusatzbudgets einen diesbezüglichen Schwerpunkt aufbaute, bekommt keine überdurchschnittlichen Fallpunktzahlen. Außerdem bekräftigte das BSG den großen Ermessenspielraum der EBM-Gewaltigen.

Ein niedergelassener Praktiker verlangte gleich in drei Verfahren, die er bis zum BSG vorangetrieben hatte, höhere Zusatz- bzw. Teilbudgets für Rentner, ähnlich wie es beim "grünen" Praxisbudget für Rentner eine höhere Fallpunktzahl als für Mitglieder und Familienversicherte gibt. Unter dem Aktenzeichen B 6 KA 47/02 R forderte er eine Ausweitung der Zusatzbudgets für die Zusatzbudgets Sonographie, Pneumologie und Betreuung in beschützenden Einrichtungen. Auch hier bemängelte der Kollege wie im Verfahren B 6 KA 48/02 R zudem, dass die Zusatzbudgets ohnehin rechtswidrig bemessen seien, weil die Behandlung von Rentnern nicht nur im Praxisbudget, sondern auch in den Zusatzbudgets aufwändiger…

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