Keine Pflicht zur Rundum-Betreuung
Dies berichtet der Anwalt-Suchservice (Service-Rufnummer
0180 - 52 54 555) und verweist auf einen Fall, den das Oberlandesgericht Hamm zu entscheiden hatte.
Eine alte Dame lebte in einem Appartement eines Altenwohnheims. Sie war wegen verschiedener altersbedingter Gebrechen nicht allein geh- und stehfähig, desorientiert und nur eingeschränkt in der Lage, für die eigene Sicherheit zu sorgen. Der Medizinische Dienst ordnete sie in Pflegestufe II ein, ihr wurden 3,5 Stunden täglich Hilfe gewährt in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
Als die alte Dame eines Tages in ihrem Appartement stürzte und sich den Oberschenkelhals brach, kam es zum Streit. Die Richter des OLG Hamm…
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