Klarstellung: So wird Check-up richtig berechnet

Autor: det

Bei der Gesundheitsuntersuchung (Check-up) müssen wie bereits berichtet seit dem 1. Oktober die Laborwerte separat abgerechnet werden. Hier noch einige Abrechnungshinweise.

 

Mit den neuen Abrechnungsbestimmungen wurde erst nach einem vollen Jahr ein Problem gelöst, das mit der Laborreform im Oktober 2008 entstanden war. Seitdem rechnen bekanntlich die Laborgemeinschaften (LG) direkt mit der KV ab. Für Ärzte, die kein Präsenzlabor haben, entstand damit bezüglich der Abrechnung der Gesundheitsuntersuchung nach EBM-Nr. 01732 folgende Situation: In der Ziffer steckten Laborleistungen drin, welche pauschal bezahlt wurden (Gesamtcholesterin, Glukose und Harnstreifentest). Darum durfte der Arzt diese Werte nicht mit dem Muster 10A bei der LG anfordern. Er musste sie bei der LG einkaufen und in Euro bezahlen.

Drei neue Ziffern gegen Doppelabrechnung

Um eine Gefahr der…

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