Kollege berappte satte 75 000 Euro Strafe

Autor: AT

Spätestens mit der Einführung eines Qualitätsmanagements gehört ein schriftlich ausgearbeiteter Hygieneplan sowie ein Desinfektions- und Reinigungsplan zum Standard jeder Praxis. Dies kann auch im Haftungsfall für den Arzt sehr hilfreich sein, wenn ein Patient behauptet, in der Praxis werde unsauber gearbeitet.

Im Plan wird z.B. festgehalten, wie eine ordentliche Desinfektion der Hände auszusehen hat. Bei Klinik- oder Praxisbegehungen, hat Hygieneexperte Siegfried Niklas beobachtet, kennt sich so manche Mitarbeiterin damit nicht aus. Sein Tipp auf dem Workshop „Hygienemanagement in Arztpraxen“ im Rahmen des 3. QM-Forum Hessen: Wie eine hygienische Händedesinfektion korrekt durchgeführt wird, ist z.B. auf einem Video unter www.mrsa-net.de (Deutsch-Niederländisches Präventionsprojekt zur Bekämpfung von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus) unter der Rubrik „FAQ“ visuell und textlich beschrieben. Außerdem finden Interessierte hier rund 150 praxisnahe Fragen und Antworten zum Thema Hygiene und…

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