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Kürzung bei Abrechnung: Vergleich mit Fachgruppe korrekt?
Ein Allgemeinarzt fragt:
In unserer Gemeinschaftspraxis (Allgemeinarzt und Hausarzt-Internist) behandeln wir zu über 40 % Patienten mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen. Dementsprechend haben wir die Nr. 35110 EBM abgerechnet.
Nun ist ein Kürzungsbeschluss des Prüfungsausschusses ergangen. Dabei werden wir mit den Durchschnittswerten der gesamten Fachgruppe der Allgemeinärzte verglichen, die wir um ca. 1000 % überschreiten. Ist dieser Vergleich überhaupt korrekt, da nicht alle Ärzte der Fachgruppe diese Leistung erbringen?
Rainer Kuhlen, Fachanwalt für Medizinrecht, Vellmar:
In dem gegebenen Fall wurde offenbar eine Einzelleistungskürzung ausgesprochen. Bei der…
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