KV erhebt Soli für Opfer der Honorarreform
Die KV-Vertreterversammlung hat einen „Sicherstellungsfonds“ beschlossen. Aus ihm sollen „diejenigen Mitglieder, die von der Honorarreform besonders betroffen und für die Sicherstellung der Versorgung unersetzlich sind“, Stützungen erhalten. Hierfür wird – vorerst befristet auf ein halbes Jahr – ein zusätzlicher Verwaltungs-Kostensatz von 0,5 % des Honorars erhoben.
Welchen und wie vielen Praxen mit dem Fonds geholfen wird, steht erst im Sommer 2010 fest, wenn das komplette Jahr 2009 abgerechnet ist, teilt die KV mit. Zunächst erarbeitet der Hauptausschuss Richtlinien, über die die VV im März 2010 abstimmt. Über die Verteilung des Geldes entscheiden die Delegierten dann im Juni 2010. Dieses…
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